Facility Management im Filialbetrieb: Wer ist zuständig für Gebäude, Geräte und Sicherheit?
Ohne eigenen Facility Manager liegt die Verantwortung beim Betrieb selbst: Der Arbeitgeber muss die Schutzmassnahmen für seine Mitarbeitenden treffen und in angemessenen Zeitabständen überprüfen (Art. 3 VUV), wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder lagert, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet (Art. 26 LMG). Für den Zustand des Gebäudes haftet der Eigentümer (Art. 58 OR), bei einer gemieteten Filiale also meist der Vermieter. Wer im Betrieb welche Aufgabe erledigt, legst du weitgehend selbst fest. Das Gesetz verlangt nur an einzelnen Stellen eine bezeichnete Person, etwa für Lebensmittel (Art. 73 LGV). Dieser Artikel gibt dir ein Modell mit drei Ebenen, eine Aufgabentabelle zum Anpassen und die Entscheide, die du schriftlich festhalten solltest. Die Aufteilung ist ein Praxisvorschlag, keine Vorgabe.
Wer ist rechtlich verantwortlich, wenn niemand Facility Manager heisst?
Der Arbeitgeber, der Betriebsinhaber und der Eigentümer des Gebäudes, je nach Thema. Aufgaben kannst du übertragen, die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bleibt beim Arbeitgeber (Art. 7 Abs. 2 VUV). Wer eine Aufgabe übernimmt, braucht dafür Ausbildung, klare Weisungen und Kompetenzen (Art. 7 Abs. 1 VUV). Für Lebensmittel ist zusätzlich eine verantwortliche Person zu bezeichnen, sonst ist die Betriebs- oder Unternehmensleitung verantwortlich (Art. 73 Abs. 1 und 2 LGV).
| Thema | Wer trägt die Pflicht | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden | Arbeitgeber: alle Massnahmen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind | Art. 6 Abs. 1 ArG (Stand 1. September 2023) |
| Arbeitssicherheit | Arbeitgeber: Schutzmassnahmen nach den Vorschriften und anerkannten Regeln treffen, in angemessenen Zeitabständen überprüfen | Art. 3 Abs. 1 und 2 VUV |
| Arbeitssicherheit, Aufgaben übertragen | Arbeitgeber bleibt verantwortlich, Mitarbeitende brauchen Ausbildung, Weisungen und Kompetenzen | Art. 7 VUV |
| Spezialisten | Arbeitgeber zieht Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit bei, wenn es für Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist | Art. 11a Abs. 1 VUV |
| Mängel melden | Mitarbeitende: sogleich beseitigen oder, wenn nicht befugt oder nicht in der Lage, unverzüglich dem Arbeitgeber melden | Art. 11 Abs. 2 VUV |
| Lebensmittelsicherheit | Wer Lebensmittel herstellt, behandelt, lagert, transportiert oder in Verkehr bringt: Selbstkontrolle | Art. 26 Abs. 1 LMG (Stand 1. Oktober 2024) |
| Verantwortliche Person Lebensmittel | Für jeden Betrieb eine verantwortliche Person bezeichnen, sonst ist die Betriebs- oder Unternehmensleitung verantwortlich | Art. 73 LGV (Stand 1. Juli 2025) |
| Zustand des Gebäudes gegenüber Dritten | Eigentümer eines Gebäudes oder Werkes: Schadenersatz bei fehlerhafter Anlage oder mangelhafter Unterhaltung | Art. 58 OR |
| Gemietete Sache | Vermieter erhält die Sache tauglich, Mieter trägt kleinen Unterhalt und meldet Mängel, die er nicht selbst beseitigen muss | Art. 256, 257g und 259 OR |
Für die VUV weist Fedlex den Stand 1. Mai 2018 aus. Die zitierten Art. 3 und 11 gelten in der Fassung vom 1. April 2015, in Kraft seit 1. Oktober 2015. Die Tabelle zeigt, dass die Pflichten bei verschiedenen Personen liegen: beim Betrieb als Arbeitgeber, bei den Mitarbeitenden für die Meldung, beim Eigentümer für das Gebäude. Eine einzelne Stelle, die alles trägt, kennt das Recht nicht. Darum lohnt sich die Frage, wer im Betrieb welchen Teil übernimmt.
Für Lebensmittel gilt zusätzlich: Die verantwortliche Person überprüft die Einhaltung der Anforderungen oder lässt sie überprüfen und ergreift bei Abweichungen umgehend Massnahmen (Art. 74 LGV).
In einer gemieteten Filiale gilt ausserdem das Mietrecht. Der Vermieter muss die Mietsache in tauglichem Zustand übergeben und erhalten (Art. 256 Abs. 1 OR), kleine Reinigungen und Ausbesserungen trägt der Mieter (Art. 259 OR). Mängel, die der Mieter nicht selbst beseitigen muss, meldet er dem Vermieter, und unterlässt er die Meldung, haftet er für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht (Art. 257g OR). Welche Geräte zur Mietsache gehören, steht im Mietvertrag. Mehr dazu im Artikel Geräte im gemieteten Ladenlokal.
Was bedeutet Facility Management, und was gehört dazu?
Facility Management ist laut dem Berufsbild Facility Management von gefma, fmpro und FM Austria unter Projektleitung von IFMA Schweiz (August 2023), das sich auf ISO 41001 stützt, eine «organisatorische Funktion, die Menschen, Orte und Prozesse innerhalb der gebauten Umgebung integriert». Es nennt drei Ebenen: Die strategische Ebene liegt meist bei der Geschäftsleitung und trägt die unternehmensweite Prozessverantwortung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die taktische Ebene führt die Aufgaben nicht selbst aus, sondern plant, organisiert, steuert und kontrolliert, auch externe Anbieter. Die operative Ebene erbringt die Dienste, zum Beispiel Betrieb und Instandhaltung, Reinigung und Winterdienst.
Das Berufsbild äussert sich nicht zu kleinen Unternehmen und nicht zum Filialbetrieb. Die Übertragung auf Betriebe mit mehreren Standorten ist mein Vorschlag. Er bietet sich an, weil die Aufgaben in Betrieben ohne Facility Manager die gleichen sind, nur ohne eigene Stelle dafür.
Wie verteilst du die Aufgaben auf die drei Ebenen?
Praxisvorschlag, keine Vorgabe: Weise jeder Ebene eine Person zu, auch wenn es dieselbe Person ist. In kleinen Betrieben übernimmt oft die Geschäftsleitung die strategische und die taktische Ebene. Die Filiale sollte nicht gleichzeitig entscheiden, kontrollieren und bezahlen.
| Ebene | Wer (Beispiel) | Aufgaben (Praxisvorschlag) |
|---|---|---|
| Strategisch | Geschäftsleitung, Inhaber | Regeln und Budget festlegen, Kostengrenzen, Auswahl der Hauptlieferanten, Entscheid über Ersatz grosser Geräte |
| Taktisch | Bereichsleitung, technische Leitung, eine Person in der Zentrale | Wartungsplan, Verträge mit Servicefirmen, Offerten, Kontrolle der Termine und Nachweise, Kontakt zu Vermietern |
| Operativ | Filialleitung, Mitarbeitende, Hauswart, Servicefirmen | Störungen erkennen und melden, Sofortmassnahmen, Zugang für Servicefirmen, tägliche Kontrollen |
Wer macht in der Filiale was?
Die folgende Tabelle ist eine Vorlage zum Anpassen. Sie ist ein Praxisvorschlag und stützt sich nicht auf eine Vorgabe.
| Aufgabe | Filiale | Zentrale oder Bereichsleitung | Externe |
|---|---|---|---|
| Störung erkennen und melden | verantwortlich | wird informiert | |
| Sofortmassnahme (Strom, Wasser, Gas, Ware sichern) | verantwortlich | ||
| Servicefirma aufbieten, Notfall | bietet selbst auf (nach Notfallliste), wenn die Zentrale nicht erreichbar ist | verantwortlich | Servicefirma |
| Offerte einholen und vergleichen | verantwortlich | Servicefirma | |
| Auftrag freigeben | bis zur festgelegten Kostengrenze | darüber | |
| Wartungsplan führen, Termine überwachen | Zugang sicherstellen | verantwortlich | Servicefirma führt aus |
| Nachweise ablegen (Rapport, Protokoll, Zertifikat) | Kopie ablegen | verantwortlich | Servicefirma liefert |
| Pflichtkontrollen (Feuerung, Elektro, Abscheider) | Zugang | Termin und Nachweis | Fachfirma, Kontrolleur |
| Vermieter und Hauswart | meldet vor Ort | verantwortlich für Verhandlung | |
| Mängelmeldung an den Vermieter (Art. 257g OR) | meldet sofort intern | meldet schriftlich an den Vermieter und legt die Meldung ab | |
| Selbstkontrolle Lebensmittel | führt die Selbstkontrolle im Alltag durch | bezeichnet die verantwortliche Person nach Art. 73 LGV mit Namen, prüft Stichproben |
Ob du je Filiale eine eigene verantwortliche Person brauchst, klärst du mit dem kantonalen Lebensmittelinspektorat.
Zu den Pflichtkontrollen gibt es in dieser Ratgeber-Reihe eigene Artikel, zum Beispiel Elektrokontrolle, Kältemittel und Temperatur und Selbstkontrolle bei Kühlgeräten.
Welche Entscheide solltest du schriftlich festhalten?
Praxisvorschlag, keine Vorgabe: Halte fünf Entscheide fest: Kostengrenze der Filiale, Notfallweg, Freigabeweg, Aufbewahrung der Nachweise und Zuständigkeit im Mietverhältnis.
- Kostengrenze: Bis zu welchem Betrag darf die Filiale selbst einen Auftrag auslösen? Das ist deine Entscheidung. Ein Beispiel zur Veranschaulichung, kein Richtwert: Filiale bis 500 Franken, darüber Bereichsleitung, über 5'000 Franken Geschäftsleitung. Die Zahlen sind erfunden.
- Notfallweg: Wer wird ausserhalb der Öffnungszeiten angerufen? Siehe Notfallliste der Filiale.
- Freigabeweg: Wer sagt der Servicefirma «ja», und wie ist das nachvollziehbar? Mein Vorschlag: per E-Mail oder im System, nicht mündlich.
- Aufbewahrung: Wo liegen Rapporte, Zertifikate und Verträge, und wer hat Zugriff?
- Mietverhältnis: Wer ist Ansprechperson beim Vermieter, und was gilt für Mängel und Einbauten? Mehr dazu in Geräte im gemieteten Ladenlokal.
Welche Fehler passieren in Betrieben mit mehreren Standorten?
Aus meiner Erfahrung, keine Statistik: Oft fehlen keine Regeln, sondern eine Person, die sie durchsetzt. Diese Lücken sehe ich in der Praxis immer wieder:
- Niemand weiss, wer eine Störung entgegennimmt, und es melden mehrere Personen dasselbe.
- Die Filiale beauftragt eine Servicefirma, die Zentrale kennt den Auftrag nicht.
- Wartungsnachweise liegen in der Filiale, die Zentrale braucht sie für die Kontrolle.
- Die Filiale ruft nur den Hauswart an, und der Vermieter erfährt vom Mangel nichts. Die Meldung an den Vermieter gehört nach Art. 257g OR zu den Pflichten des Mieters.
- Pflichttermine wie Feuerungskontrolle oder Abscheider laufen über den Hauswart und fallen beim Wechsel unter den Tisch.
- Nach dem Auftrag fragt niemand nach, ob er erledigt ist. Wie du Störungen über mehrere Filialen organisierst, steht im Artikel Störungen in mehreren Filialen organisieren.
Was bewährt sich in der Praxis?
Praxisvorschläge, keine Vorgaben:
- Eine Anlaufstelle für Störungen: Alle Meldungen laufen an einem Ort zusammen, nicht per Telefon an fünf Personen.
- Eine Person pro Filiale: Namentlich festgelegt, mit Stellvertretung.
- Eine Person in der Zentrale für Technik: Auch wenn es nur ein Teil ihrer Stelle ist.
- Zweimal im Jahr durchgehen: Wartungsplan, Verträge, Zuständigkeiten, Kostengrenzen.
- Neue Standorte aufnehmen: Bei jeder Eröffnung Geräte erfassen, Verträge klären, Notfallliste erstellen.
Wie hilft myFM bei der Zuständigkeit im Filialbetrieb?
myFM bündelt die Meldungen und die Zuständigkeit an einem Ort. Mitarbeitende melden eine Störung per QR-Code am Gerät im Browser, ohne App und ohne Konto. Die Verwaltung bekommt sofort eine E-Mail. Im Störungsmanagement hat jede Störung einen Status, eine Priorität, eine zuständige Person und ein Protokoll jedes Schritts.
Ab dem Tarif Business gibt es Rollen und Rechte, und der Zugriff lässt sich auf bestimmte Standorte beschränken. Die Tarife siehst du auf der Seite Preise. Aufgaben ohne Gerät legst du als Karten im Board mit Fälligkeit und zuständigen Personen an. Aufträge an Servicefirmen gehen über das Lieferantenportal per E-Mail mit Ticketnummer, Einsatzort und Foto.
Was myFM nicht tut: Es legt die Aufteilung der Aufgaben nicht fest, prüft keine Kostengrenzen und kennt keinen Freigabeweg. Bei Servicefirmen fasst myFM nicht von selbst nach, die Erinnerung setzt du. Die Regeln legst du fest, myFM hält die Meldungen, die Zuständigen und das Protokoll zusammen.
Diese Übersicht ist eine Auswahl ohne Gewähr. Massgebend sind die Erlasse in der geltenden Fassung. Im Zweifel gibt das kantonale Arbeitsinspektorat, das kantonale Lebensmittelinspektorat oder eine Rechtsberatung Auskunft.
Häufige Fragen
Wer ist in einer Filiale für Wartung und Reparaturen zuständig?
Rechtlich bleibt der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit verantwortlich, auch wenn er Aufgaben überträgt (Art. 3 und 7 VUV). Im Alltag legst du fest, wer Störungen entgegennimmt, wer Aufträge freigibt und wer die Nachweise führt. Als Praxisvorschlag: Die Filiale meldet und sichert, Zentrale oder Bereichsleitung bestellt und kontrolliert. In einer gemieteten Filiale muss der Vermieter die Mietsache in tauglichem Zustand erhalten (Art. 256 OR), kleine Reinigungen und Ausbesserungen trägt der Mieter (Art. 259 OR). Welche Geräte zur Mietsache gehören, steht im Mietvertrag.
Brauche ich als KMU mit mehreren Standorten einen Facility Manager?
Eine Stelle mit diesem Titel verlangt kein Gesetz. Je nach Risiko und Grösse musst du aber Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen (Art. 11a VUV). Die Aufgaben fallen in jedem Fall an. Das Berufsbild der Verbände trennt eine strategische, taktische und operative Ebene. Ohne eigene Stelle verteilst du die Rollen auf Geschäftsleitung, Bereichsleitung und Filialleitungen und hältst sie schriftlich fest.
Müssen Mitarbeitende Mängel melden?
Ja. Wer Mängel feststellt, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, muss sie sogleich beseitigen oder, wenn er dazu nicht befugt oder in der Lage ist, unverzüglich dem Arbeitgeber melden (Art. 11 Abs. 2 VUV).
Gilt die Selbstkontrolle auch für Handelsbetriebe?
Ja. Das Lebensmittelgesetz verpflichtet jede Person, die Lebensmittel herstellt, behandelt, lagert, transportiert oder in Verkehr bringt, zur Selbstkontrolle (Art. 26 Abs. 1 LMG). Für jeden Betrieb ist zudem eine verantwortliche Person zu bezeichnen (Art. 73 LGV). Bei Fragen zur Umsetzung hilft das kantonale Lebensmittelinspektorat.
Bis zu welchem Betrag darf eine Filiale selbst Aufträge auslösen?
Dafür gibt es keine gesetzliche Grenze. Du legst sie fest, nach Risiko und Grösse deines Betriebs. Halte sie schriftlich fest und überprüfe sie regelmässig, zum Beispiel zusammen mit dem Wartungsplan zweimal im Jahr (Praxisvorschlag).
Wartungen, Störungen und Geräte für alle Standorte an einem Ort. Pro CHF 199 · Business CHF 399 · Max CHF 790, je Monat. 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Passend dazu in myFM: Störungsmanagement in myFM · Lieferantenportal
Quellen
- Fedlex, Arbeitsgesetz (SR 822.11), Art. 6, Stand 1. September 2023
- Fedlex, Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30), Art. 3, 7, 11 und 11a, Stand 1. Mai 2018
- Fedlex, Lebensmittelgesetz (LMG, SR 817.0), Art. 26, Stand 1. Oktober 2024
- Fedlex, Obligationenrecht (SR 220), Art. 58, 256, 257g und 259, Stand 1. Oktober 2026
- Fedlex, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02), Art. 73 und 74, Stand 1. Juli 2025
- gefma, fmpro, FM Austria, Projektleitung IFMA Schweiz: Berufsbild Facility Management in Deutschland, Österreich und der Schweiz, August 2023
Abgerufen im Oktober 2026.