Periodische Kontrolle der Elektroinstallation: Wann muss dein Betrieb den Sicherheitsnachweis bringen?
Den Sicherheitsnachweis musst du bis zum Ende der Kontrollperiode deiner Elektroinstallation einreichen. Bei Gaststätten, Cafés und Take-aways sind das fünf Jahre, bei Verkaufslokalen und Büros in der Regel zehn, bei allen übrigen Installationen zwanzig. Deine Netzbetreiberin fordert den Eigentümer mindestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich dazu auf. Bist du Mieter eines Ladenlokals, entscheidet sich zuerst, wer in deinem Fall Eigentümer im Sinn der Verordnung ist.
Was ist der Sicherheitsnachweis und wer stellt ihn aus?
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist das unterschriebene Dokument, das bestätigt, dass eine Elektroinstallation kontrolliert wurde und den Vorschriften entspricht. Ausstellen dürfen ihn unabhängige Kontrollorgane und akkreditierte Inspektionsstellen im Auftrag des Eigentümers.
Der Nachweis enthält mindestens die Adresse der Installation und des Eigentümers, eine Beschreibung der Installation samt angewendeter Normen, die Kontrollperiode, Name und Adresse des Installateurs sowie das Ergebnis der Kontrolle. Unterschreiben müssen ihn die Personen, die kontrolliert haben, und eine der kontrollberechtigten Personen aus der Kontrollbewilligung (Art. 37 NIV).
Die Unabhängigkeit ist geregelt: Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der Installation beteiligt war, darf nicht mit der periodischen Kontrolle, der Abnahmekontrolle oder Stichproben beauftragt werden (Art. 31 NIV). Dein Hauselektriker, der die Anlage gebaut oder unterhalten hat, scheidet also aus. Ein Kontrollorgan braucht ausserdem eine Kontrollbewilligung des ESTI. Das Verzeichnis dieser Bewilligungen ist öffentlich (Art. 29 NIV).
Für Spezialinstallationen mit besonderem Gefährdungspotenzial, zum Beispiel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tankstellen, sind nur akkreditierte Inspektionsstellen zuständig (Art. 32 Abs. 2 NIV). Für Gastro, Laden und Büro spielt das normalerweise keine Rolle.
Wie oft muss die Elektroinstallation kontrolliert werden?
Das hängt von der Art des Betriebs ab: Der Anhang der NIV legt Kontrollperioden von einem, drei, fünf, zehn oder zwanzig Jahren fest. Für typische Betriebe mit mehreren Standorten, etwa Gastronomie, Bäckereien und Detailhandel, gilt diese Auswahl:
| Betriebsart (Wortlaut Anhang NIV) | Kontrollperiode | Fundstelle |
|---|---|---|
| Räume, die der Aufnahme einer grösseren Anzahl von Personen dienen, etwa Hotels und Gaststätten, Pensionen, Warenhäuser und Baumärkte mit Verkaufsfläche über 1'200 m² | 5 Jahre | Anhang Ziff. 2.3.8 |
| Kleingastrobetriebe wie Bistros, Cafés, Take-away mit Verkaufsfläche unter 1'200 m² für höchstens 300 Personen | 5 Jahre | Anhang Ziff. 2.3.9 |
| Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes | 5 Jahre | Anhang Ziff. 2.3.6 |
| Ladestationen für die Elektromobilität im öffentlichen Raum | 5 Jahre | Anhang Ziff. 2.3.3 |
| Verkaufslokale, die weder unter Ziff. 2.3.8 noch unter Ziff. 2.3.9 fallen | 10 Jahre | Anhang Ziff. 2.4.4 |
| Bürogebäude | 10 Jahre | Anhang Ziff. 2.4.5 |
| Gewerbliche Werkstätten | 10 Jahre | Anhang Ziff. 2.4.3 |
| Nasse oder feuergefährdete, gewerblich benutzte Räume | 10 Jahre | Anhang Ziff. 2.4.1 und 2.4.2 |
| Landwirtschaftliche Betriebe | 10 Jahre | Anhang Ziff. 2.4.8 |
| Alle übrigen elektrischen Installationen | 20 Jahre | Anhang Ziff. 2.5 |
Wohnbauten stehen im Anhang nicht als eigene Kategorie. Sie fallen deshalb unter «alle übrigen Installationen» mit 20 Jahren. Bäckereien sind ebenfalls nicht namentlich aufgeführt. Je nach Raum kommen gewerbliche Werkstätten, nasse oder feuergefährdete gewerbliche Räume (10 Jahre) oder Betriebsräume des Grossgewerbes (5 Jahre) infrage. Welche Periode für deine Installation erfasst ist, weiss deine Netzbetreiberin: Sie führt ein Verzeichnis der Installationen mit den Kontrollperioden (Art. 33 Abs. 4 NIV). Frag dort nach, bevor du planst.
Das ESTI kann in Ausnahmefällen Abweichungen von den Kontrollperioden bewilligen (Art. 36 Abs. 4 NIV).
Wie läuft die Aufforderung ab und welche Fristen gelten?
Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen (Art. 36 Abs. 1 NIV). In der Praxis läuft das so:
- Der Eigentümer erhält die schriftliche Aufforderung der Netzbetreiberin.
- Er beauftragt ein unabhängiges Kontrollorgan seiner Wahl. Die Liste führt das ESTI.
- Das Kontrollorgan prüft die Installation. Bei Mängeln erhält der Eigentümer einen Mängelbericht mit Frist und lässt die Mängel von einem Elektroinstallationsunternehmen beheben.
- Nach der Behebung meldet das Unternehmen die Erledigung dem Kontrollorgan, das den Sicherheitsnachweis ausstellt. Laut Primeo Energie erst nach vollzogener Mängelbehebung.
- Der Nachweis geht an die Netzbetreiberin. Oft schickt das Kontrollorgan eine Kopie, verantwortlich für den Eingang bleibt trotzdem der Eigentümer.
Die Frist kann bis längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode verlängert werden. Wie du das beantragst, regelt die Netzbetreiberin, bei Primeo Energie etwa mit einem Formular. Gefährliche Mängel darfst du nicht aufschieben: Mängel, die Personen oder Sachen gefährden können, müssen unverzüglich behoben werden (Art. 40 Abs. 1 NIV).
Was passiert, wenn der Nachweis nicht kommt?
Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, übergibt die Netzbetreiberin die Durchsetzung dem ESTI (Art. 36 Abs. 3 NIV). Das ESTI erhebt für Kontrolltätigkeit und Verfügungen Gebühren (Art. 41 NIV). Werden festgestellte Mängel trotz Frist nicht behoben, kann das ESTI die Behebung auf Kosten des Eigentümers durch Dritte anordnen oder die Stromzufuhr der betroffenen Anlageteile unterbrechen (Art. 40 Abs. 3bis NIV). Es kann zudem die kantonale Brandschutzbehörde oder die Gebäudeversicherung informieren (Art. 40 Abs. 4 NIV).
Wer ist verantwortlich, wenn ich Mieter bin?
Verantwortlich ist der Eigentümer der Installation oder der von ihm bezeichnete Vertreter. Er muss dafür sorgen, dass die Installation den Anforderungen entspricht, auf Verlangen den Sicherheitsnachweis erbringen und Mängel unverzüglich beheben lassen (Art. 5 Abs. 1 und 3 NIV). Die Aufforderung der Netzbetreiberin geht deshalb an ihn, nicht an dich.
Als Mieter, der eine fremde Installation unmittelbar betreibt und nutzt, hast du eine eigene Pflicht: Du musst festgestellte Mängel dem Eigentümer oder seinem Vertreter nach Massgabe deines Nutzungsrechts unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen (Art. 5 Abs. 4 NIV). Nach der Darstellung des ESTI kann ein Mietvertrag den Eigentümer nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten befreien. Wer im Innenverhältnis was zahlt, ist dagegen Sache von Mietvertrag und Mietrecht. Das ESTI beschreibt, dass Mieter die periodische Kontrolle und nötige Mängelbehebungen dulden müssen und für Mängel einstehen, die ihre eigenen Änderungen verursacht haben. Ob und wie der Eigentümer Kosten weitergeben darf, ist eine Rechtsfrage für den Einzelfall.
Was gilt bei einer Handänderung?
Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung kontrolliert werden, wenn seit der letzten Kontrolle fünf Jahre abgelaufen sind (Anhang Ziff. 3 NIV). Bei Betrieben mit fünfjähriger Periode, etwa Gaststätten, gilt diese Zusatzregel nicht. Die NIV sagt nicht, ob der bisherige oder der neue Eigentümer die Kontrolle bezahlen muss. Primeo Energie empfiehlt, das im Kaufvertrag zu regeln.
Was gilt bei neuen oder umgebauten Installationen?
Neue Installationen werden vom Ersteller vor der Übergabe selbst kontrolliert, danach braucht es je nach Kontrollperiode einen Nachweis oder eine unabhängige Abnahmekontrolle. Die Schlusskontrolle durch den Ersteller und der dazugehörige Sicherheitsnachweis sind in Art. 24 NIV geregelt. Den Nachweis übergibt der Installateur dem Eigentümer, und dieser meldet der Netzbetreiberin den Abschluss der Arbeiten und stellt ihr den Nachweis zu (Art. 24 Abs. 5 und 6 NIV).
Übernimmt der Eigentümer eine Installation mit 20 Jahren Kontrollperiode, weist er der Netzbetreiberin mit dem Sicherheitsnachweis nach, dass sie den Vorschriften entspricht und nach Art. 24 kontrolliert wurde (Art. 35 Abs. 1 NIV). Bei einer Installation mit weniger als 20 Jahren Kontrollperiode veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle und reicht den Sicherheitsnachweis innerhalb dieser Frist der Netzbetreiberin ein (Art. 35 Abs. 3 NIV, Fassung seit 1. Juli 2024).
Bei Stichprobenkontrollen trägt der Eigentümer die Kosten nur, wenn Mängel festgestellt werden (Art. 39 NIV).
Was kostet die Kontrolle?
Belastbare Preise für Schweizer Betriebe konnte ich nicht an einer amtlichen oder Netzbetreiber-Quelle belegen, deshalb hier nur das Qualitative. Die Kosten der Kontrolle trägt der Eigentümer, Mängelbehebungen stellt die Elektrofirma separat in Rechnung (BKW, Primeo Energie). Der Aufwand wächst mit der Grösse der Installation, denn geprüft wird laut BKW vom Verteiler bis zur Steckdose.
Die Wahl des Kontrollorgans ist frei. Hol zwei oder drei Offerten ein und lass dir den Umfang schriftlich bestätigen: Was gehört zur Kontrolle, wie wird Aufwand für Messprotokoll und Bericht verrechnet, und wer meldet den Nachweis der Netzbetreiberin. Plane die Mängelbehebung getrennt ein, sie lässt sich vorher nicht verlässlich beziffern.
Was bewährt sich in der Praxis?
Plane die Kontrolle früher als die Aufforderung kommt, denn sie trifft dich erst sechs Monate vor Ablauf und der Nachweis wird erst nach der Mängelbehebung ausgestellt. Diese Regeln haben sich bewährt:
- Termin als Wartung vormerken (Praxisvorschlag, keine Vorgabe): Intervall 48 Monate bei fünfjähriger, 108 Monate bei zehnjähriger Periode, gerechnet ab dem Datum des letzten Sicherheitsnachweises. So kommt die Erinnerung zwölf Monate vor Ablauf der Kontrollperiode, das gibt Zeit für Offerten und Mängel.
- Unterlagen bereithalten: Installationsschema, Pläne und Betriebsanleitungen muss der Eigentümer während der ganzen Lebensdauer der Installation aufbewahren, die Grundlagen des Sicherheitsnachweises mindestens eine Kontrollperiode lang (Art. 5 Abs. 2 NIV). Als Mieter lässt du dir Kopien vom Vermieter geben und legst den letzten Nachweis am Standort ab.
- Zugang klären: Schlüssel zu Verteilern, Zählerkasten und Technikräumen vorab organisieren, damit der Kontrolltermin nicht scheitert. Je nach Betrieb kann es nötig sein, Teile der Anlage kurz abzuschalten. Sprich den Termin mit dem Kontrollorgan ab, ausserhalb der Stosszeiten.
- Mängel sofort angehen: Mängelbericht mit Frist an den Eigentümer weiterleiten, Behebung beauftragen und die Erledigung schriftlich festhalten.
- Aufforderung im Blick behalten: Bei Mietobjekten landet der Brief bei der Verwaltung. Bitte um eine Kopie.
Wie du Intervalle sauber in einen Wartungsplan überträgst, zeigt der Ratgeber Wartungsplan erstellen mit kostenloser Excel-Vorlage. Elektriker-Pikett und der Standort des Hauptschalters gehören ausserdem in die Notfallliste der Filiale.
Die Kontrolle der Installation ist nicht die Prüfung der einzelnen Geräte. Wie und wie oft du Küchengeräte, Verlängerungskabel und andere Steckergeräte prüfen lässt, steht im Ratgeber Elektrische Geräte prüfen.
Wie hilft myFM bei der Elektrokontrolle?
In myFM kannst du die Elektroinstallation als Anlage am Standort erfassen und die Kontrolle als Wartung mit einem Intervall in Monaten planen, bei fünf Jahren Kontrollperiode etwa 48 Monate und bei zehn Jahren 108 Monate, damit die Erinnerung zwölf Monate vor Ablauf kommt. myFM rechnet den Termin und meldet die Fälligkeit per E-Mail an die Verwaltung. Den Sicherheitsnachweis, Schemata und den Mängelbericht legst du als Dokument am Standort oder an der Wartung ab, sodass sie bei der nächsten Kontrolle auffindbar sind. Am Standort zeigt myFM eine Orientierung zur Kontrollperiode, abgeleitet aus der Nutzungsart nach dem Anhang der NIV und ohne Gewähr. Was myFM nicht tut: Es kennt deinen Eintrag im Verzeichnis der Netzbetreiberin nicht, es führt keine Kontrollen durch und kommuniziert nicht mit der Netzbetreiberin. Die massgebende Periode klärst du mit der Netzbetreiberin, myFM erinnert dich nur an den Termin.
Diese Übersicht ist eine Auswahl ohne Gewähr. Massgebend sind die Erlasse in der geltenden Fassung (NIV, SR 734.27, Stand 31. Oktober 2025 laut Fedlex). Im Zweifel erteilen deine Netzbetreiberin oder das ESTI Auskunft. Fragen zu Mietvertrag und Kostenverteilung klärst du mit einer Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf mein Hauselektriker die Kontrolle machen?
Nur wenn er an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der Installation nicht beteiligt war und eine Kontrollbewilligung hat. Hat er deine Anlage gebaut oder gewartet, darf er sie nicht kontrollieren (Art. 31 NIV). Nach den ESTI-Unterlagen darf ein Kontrollorgan die von ihm festgestellten Mängel ausserdem nicht selbst beheben.
Kann ich die Frist für den Sicherheitsnachweis verlängern?
Ja, die Frist kann bis längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode verlängert werden (Art. 36 Abs. 3 NIV). Wie du den Antrag stellst, regelt die Netzbetreiberin, bei Primeo Energie geht er an sie. Gefährliche Mängel müssen trotzdem sofort behoben werden.
Gibt es Ausnahmen von der periodischen Kontrolle?
Das ESTI kann in Ausnahmefällen Abweichungen von den Kontrollperioden bewilligen (Art. 36 Abs. 4 NIV). Primeo Energie nennt als Beispiele eine Totalsanierung ab Anschlusspunkt, den vollständigen Rückbau hinter dem Zähler und Leerstand mit aufgehobenem Netzanschluss. Melde solche Fälle der Netzbetreiberin.
Wo finde ich ein unabhängiges Kontrollorgan?
Das ESTI führt ein öffentliches Verzeichnis der Kontrollbewilligungen (Art. 29 NIV), auf das die Netzbetreiberinnen verweisen. Prüfe dort, ob die Firma eine Kontrollbewilligung hat, und frage bei der Offerte nach, ob sie an deiner Installation schon gearbeitet hat.
Wie lange muss ich den Sicherheitsnachweis aufbewahren?
Die Grundlagen des Sicherheitsnachweises muss der Eigentümer mindestens eine Kontrollperiode lang aufbewahren (Art. 5 Abs. 2 NIV). Die Netzbetreiberin bewahrt die eingereichten Nachweise bis zur nächsten periodischen Kontrolle auf (Art. 33 Abs. 3 NIV). Bewahre das unterschriebene Original trotzdem selbst auf.
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Passend dazu in myFM: Wartungsplanung in myFM
Quellen
- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), SR 734.27, Fedlex
- Infoblatt Periodische Kontrolle, Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
- Aufforderung zur periodischen Kontrolle, Informationen des ESTI (2018)
- Wenn Mieter Installationen abändern, ESTI (Bulletin SEV/VSE 23/04)
- Infoblatt Hausinstallationskontrolle, BKW Power Grid
- FAQ Periodische Sicherheitsprüfung, Primeo Energie
Abgerufen im Oktober 2026.