Feuerlöscher im Betrieb: Wie viele, wo, und wie oft prüfen? Was die VKF-Brandschutzvorschriften sagen

Handfeuerlöscher müssen in deinem Betrieb jederzeit einsatzbereit sein und nach Herstellerangaben periodisch gewartet werden. So steht es in der VKF-Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen», Ziffer 6 Absätze 1 und 3. Ein festes Intervall in Jahren nennt die Richtlinie nicht, und auch die beiden auf sz.ch veröffentlichten Arbeitshilfen nennen keines. Die Zahl «alle zwei Jahre», die du oft hörst, habe ich in keiner dieser Quellen gefunden. Dieser Artikel zeigt, was in den Richtlinien steht (Löscher, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwege), was du selbst prüfen kannst und wo du bei deinem Lieferanten und deiner kantonalen Brandschutzbehörde nachfragen musst.

Wie oft muss ich Feuerlöscher kontrollieren und warten lassen?

Die VKF-Richtlinie nennt zwei Dinge: betriebseigene Bereitschaftskontrollen und eine periodische Wartung gemäss Herstellerangaben. Ein Intervall in Jahren steht nicht darin. Das Intervall gibt dir der Hersteller oder deine Servicefirma für das konkrete Gerät an.

Der Wortlaut in Ziffer 6 Absatz 3 der Richtlinie 18-15 lautet sinngemäss: Bei Handfeuerlöschern ist neben betriebseigenen Bereitschaftskontrollen eine periodische Wartung gemäss Herstellerangaben durchzuführen. Die Arbeitshilfe «Betriebsbereitschaft und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen» (veröffentlicht auf sz.ch) führt das aus: Der Betreiber prüft vierteljährlich, ob der Löscher sichtbar montiert, gut erreichbar und betriebsbereit ist (gefüllt, plombiert). Die Fachfirma wartet im Intervall gemäss Herstellerangaben. Die Arbeitshilfe nennt keine feste Revisionsfrist wie «alle 2 Jahre».

Die Vierteljahreskontrolle stammt aus der Arbeitshilfe «Betriebsbereitschaft und Unterhalt» auf sz.ch. Sie ist ein Vorschlag der Arbeitshilfe, kein Gesetzestext. Dasselbe gilt für meine Empfehlung weiter unten, sie in jeder Filiale zu übernehmen.

WasWerWie oftQuelle
Sichtkontrolle: montiert, erreichbar, gefüllt, plombiertBetriebVierteljährlich (Vorschlag der Arbeitshilfe)Arbeitshilfe «Betriebsbereitschaft und Unterhalt» (sz.ch)
Periodische WartungFachfirmaNach Herstellerangaben, keine Jahreszahl in der RichtlinieVKF 18-15, Ziffer 6 Abs. 3
Auslieferung, Nachfüllung, InstandhaltungBetrieb und FachfirmaBei jedem Ereignis dauerhaft registrierenVKF 18-15, Ziffer 6 Abs. 2
Instruktion der MitarbeitendenVerantwortliche Personen im BetriebLaut Richtlinie, kein Intervall genanntVKF 18-15, Ziffer 4

Wie viele Feuerlöscher brauche ich, und wo hängen sie?

Die Richtlinie gibt keine feste Anzahl vor. Löschgeräte sind so anzuordnen, dass ein Brand an jeder Stelle bekämpft werden kann. Die Gehweglinie zum nächsten Löschgerät darf nicht mehr als 40 m betragen (Ziffer 3.1.2 Absatz 1). In Bereichen mit besonderer Brandgefahr braucht es zusätzliche Geräte (Absatz 2).

Als Richtwert nennt die Arbeitshilfe «Löscheinrichtungen» (auf sz.ch) ein Gerät mit einer Füllmenge von etwa 9 l bzw. 9 kg je 600 m² Geschossfläche. Das ist ein Richtwert, keine harte Grenze. Die Geräte müssen gut erkennbar und leicht zugänglich installiert sein, und ihr Standort ist wo nötig durch Markierungen oder Hinweistafeln zu kennzeichnen (Ziffer 3.1.1). Welche Anzahl und welche Löschmittel für dein Lokal richtig sind, sagt dir deine Gebäudeversicherung oder Brandschutzfachstelle. Für Fritteusen und Fettbrände weist die Arbeitshilfe in ihrer Tabelle zur Eignung der Löschmittel Wasser als ungeeignet aus. Welches Gerät bei dir passt, klärst du mit deinem Lieferanten.

Was gilt für Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwege?

Die VKF-Richtlinie 17-15 verlangt: Sicherheitsbeleuchtung mindestens zweimal jährlich während der erforderlichen Betriebsdauer kontrollieren, bei Leuchten mit Statusanzeige genügt eine jährliche Kontrolle. Die Stromversorgung für Sicherheitszwecke wird jährlich unter Last kontrolliert. Akkus werden jährlich auf den Ladezustand geprüft, Stromerzeugungsaggregate monatlich auf Betriebsbereitschaft (Ziffer 4.3). Zweimal jährlich ist das Minimum, der Hersteller kann mehr verlangen. Über Instandhaltungsarbeiten ist ein Kontrollbuch zu führen (Ziffer 5 Absatz 2).

Die Arbeitshilfe «Betriebsbereitschaft und Unterhalt» auf sz.ch schlägt für die Sicherheitsbeleuchtung zusätzlich eine vierteljährliche Sichtkontrolle durch den Betrieb vor, ausserdem eine jährliche Funktionskontrolle ohne Stromnetz von mindestens 60 Minuten. Für Fluchtwege nennt sie eine vierteljährliche Kontrolle oder eine Kontrolle bei Bedarf. Das sind Vorschläge einer Arbeitshilfe. Massgebend für das Mindestintervall ist die Richtlinie 17-15.

Für Fluchtwege gilt die Richtlinie 16-15: Sie sind jederzeit frei und sicher benützbar zu halten (Ziffer 2.2). Türen in Fluchtwegen müssen sich in Fluchtrichtung jederzeit ohne Hilfsmittel rasch öffnen lassen (Ziffer 2.5.5 Absatz 2). Das heisst für den Alltag: Kein Leergut, keine Paletten, kein Abschliessen von Notausgängen.

EinrichtungPrüfungQuelle
Sicherheitsleuchten ohne StatusanzeigeGemäss Herstellerangaben, mindestens zweimal jährlichVKF 17-15, Ziffer 4.3 Absatz 1
Sicherheitsleuchten mit StatusanzeigeEinmal jährlichVKF 17-15, Ziffer 4.3 Absatz 1
Stromversorgung für SicherheitszweckeJährlich unter LastVKF 17-15, Ziffer 4.3 Absatz 2
Akkus der SicherheitsstromversorgungJährlich LadezustandVKF 17-15, Ziffer 4.3 Absatz 3
StromerzeugungsaggregateMonatlich BetriebsbereitschaftVKF 17-15, Ziffer 4.3 Absatz 3
FluchtwegeJederzeit frei und sicher benützbarVKF 16-15, Ziffer 2.2
Türen in FluchtwegenIn Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel rasch zu öffnenVKF 16-15, Ziffer 2.5.5 Abs. 2

Welche Vorschriften gelten, und was ändert sich?

Die VKF-Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) hat sie für verbindlich erklärt und in Kraft gesetzt, die Verbindlichkeit gilt für alle Kantone. Im Kanton Aargau sind die Richtlinien als Anhänge zum IOTH-Beschluss vom 18. September 2014 veröffentlicht, in anderen Kantonen sieht die Veröffentlichung anders aus. Für deinen Betrieb entscheidet die kantonale Brandschutzbehörde oder Gebäudeversicherung, welche Auflagen sich aus Baubewilligung und Nutzung ergeben.

Die Zahlen in diesem Artikel stammen aus den Fassungen der Richtlinien in der Aargauer Gesetzessammlung mit Stand 1. Januar 2017. Die Richtlinien sind laut ihrem Wortlaut auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt, die Aargauer Kopien nennen zusätzlich den Stand 2017. Die Originale bei der VKF habe ich nicht geöffnet.

Die Totalrevision «BSV 2026» ist noch nicht in Kraft. Die VKF meldete im Frühjahr 2026 auf bsvonline.ch, die totalrevidierten Brandschutzvorschriften sollen per Herbst 2027 in Kraft treten. Das ist ein Zieltermin. Frühere Meldungen nannten 2027 allgemein (VKF, Februar 2025) und Frühling 2027 (Gebäudeversicherung Bern, September 2025). Prüfe deshalb vor jeder Anschaffung, ob sich Anforderungen ändern.

Wer ist verantwortlich?

Anlageeigentümer oder -betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Löscheinrichtungen in Stand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind (VKF 18-15, Ziffer 6 Absatz 1; ebenso VKF 17-15, Ziffer 5 Absatz 1 für Sicherheitsbeleuchtung). Verantwortliche Personen müssen Betriebsangehörige im Umgang mit den Geräten instruieren (VKF 18-15, Ziffer 4).

Bist du Mieter, klär mit dem Vermieter, wem welche Geräte gehören und wer die Wartungsverträge hat. Das Vorgehen steht im Artikel Geräte im gemieteten Ladenlokal. Ob die Richtlinie bei deinem Lokal den Eigentümer oder den Betreiber meint, hängt von der Anlage ab und ist keine Frage, die dieser Artikel beantworten kann.

Was bewährt sich in der Praxis?

Praxisvorschläge, keine Vorgaben:

  1. Jede Filiale führt eine Liste der Löscher: Standort, Typ, Hersteller, Seriennummer, Datum der letzten Wartung, nächster Termin nach Herstellerangabe.
  2. Vierteljährliche Sichtkontrolle: Eine Person pro Filiale, mit Datum und Namen. Die Arbeitshilfe «Betriebsbereitschaft und Unterhalt» (auf sz.ch) schlägt dieses Intervall vor.
  3. Wartungsvertrag oder Sammeltermin: Eine Servicefirma kommt für alle Löscher einer Filiale und stellt einen Nachweis aus. Lege ihn zum Gerät.
  4. Sicherheitsbeleuchtung im Kalender: Mindestens zwei Termine pro Jahr, ein Kontrollbuch. Bei Leuchten mit Statusanzeige genügt eine jährliche Kontrolle.
  5. Fluchtwege im Alltag: Lege fest, wer abschliesst und wer Leergut wegräumt: Eine Person pro Schicht ist verantwortlich. Hinweise zur Notfallorganisation findest du in der Notfallliste der Filiale.
  6. Elektrik getrennt prüfen: Die Kontrolle der Elektroinstallation ist ein eigenes Thema, siehe Elektrokontrolle und Sicherheitsnachweis.

Nicht in diesem Artikel: Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren, Rauchmelder und Löschdecken habe ich nicht untersucht. Die Arbeitshilfe «Löscheinrichtungen» erwähnt Löschdecken nicht.

Wie hilft myFM bei Feuerlöschern und Brandschutz?

myFM führt Löscher, Sicherheitsleuchten und Notstromanlagen als Geräte am Standort mit Hersteller, Modell, Seriennummer und Dokumenten. Du legst das Intervall in Monaten fest, myFM rechnet den nächsten Termin und meldet die Fälligkeit per E-Mail an die Verwaltung. Das geht über die Wartungsplanung. Auf Wunsch gehen die Wartungen der Woche jeden Montag gesammelt an die Servicefirma.

Den Wartungsnachweis der Fachfirma, Fotos der Plombe und das Kontrollbuch als Datei hängst du als Dokumente an das Gerät. Die Historie zeigt dir, wann welcher Löscher zuletzt gewartet wurde, und die Löscher führst du je Standort unter Geräte und Anlagen. Für die Vierteljahreskontrolle legst du eine Aufgabe im Board mit Fälligkeit und Zuständigem an.

Was myFM nicht tut: Es kennt die Herstellerintervalle nicht und gibt keine gesetzlichen Fristen vor. Du trägst das Intervall ein. Es ersetzt weder das Kontrollbuch noch den Nachweis der Fachfirma und meldet nichts an Behörden oder Versicherungen.

Diese Übersicht ist eine Auswahl ohne Gewähr. Massgebend sind die Brandschutzvorschriften der VKF in der von deinem Kanton in Kraft gesetzten Fassung und die Auflagen deiner Baubewilligung. Im Zweifel gibt die kantonale Brandschutzbehörde oder deine Gebäudeversicherung Auskunft.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?

Die VKF-Richtlinie 18-15 verlangt eine periodische Wartung gemäss Herstellerangaben und nennt keine Jahreszahl. Das Intervall steht in den Unterlagen deines Löschers oder kommt von deiner Servicefirma. Die Zahl «alle zwei Jahre» habe ich weder in der Richtlinie noch in den beiden Arbeitshilfen auf sz.ch gefunden.

Wie viele Feuerlöscher braucht ein Restaurant oder eine Bäckerei?

Eine feste Anzahl nennt die Richtlinie nicht. Die Gehweglinie zum nächsten Gerät darf höchstens 40 m betragen. Als Richtwert nennt die Arbeitshilfe «Löscheinrichtungen» (auf sz.ch) ein Gerät mit etwa 9 l bzw. 9 kg je 600 m² Geschossfläche. Zusätzliche Geräte sind bei besonderer Brandgefahr nötig.

Wie oft muss die Notbeleuchtung geprüft werden?

Nach VKF 17-15 gemäss Herstellerangaben mindestens zweimal jährlich, bei Leuchten mit Statusanzeige einmal jährlich. Die Stromversorgung wird jährlich unter Last kontrolliert. Über Instandhaltungsarbeiten ist ein Kontrollbuch zu führen (Ziffer 5 Absatz 2).

Wer ist für Feuerlöscher in einem gemieteten Lokal verantwortlich?

Die Richtlinie nennt den Anlageeigentümer oder -betreiber. Wem das Gerät gehört und wer die Wartung bezahlt, regelt oft der Mietvertrag. Steht dort nichts, hilft der Artikel Geräte im gemieteten Ladenlokal. Halte es in einer Inventarliste fest und frag bei Unsicherheit deine Gebäudeversicherung.

Gelten ab 2027 neue Brandschutzvorschriften?

Die Totalrevision BSV 2026 ist geplant. Laut einer VKF-Meldung vom Frühjahr 2026 soll sie per Herbst 2027 in Kraft treten. Ein Zieltermin ist kein Beschluss, prüfe den Stand vor jeder grösseren Anschaffung. Bis dahin gelten die Vorschriften 2015.

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Passend dazu in myFM: Wartungsplanung in myFM · Geräte und Anlagen

Quellen

Abgerufen im Oktober 2026.